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Ausgenommen von jeglicher Löschung sind von uns erstellte, offizielle Prüfprotokolle über elektrische Anlagen gemäß SNT-Vorschriften, weil es sich dabei um sicherheits-relevante Daten handelt, die über den gesamten Lebenszyklus einer Anlage zu archivieren sind. An persönlichen Daten erscheinen in diesen Protokollen aber lediglich die Kontaktdaten des Betreibers, sowie der Standort der Anlage und deren Zustand zum Zeitpunkt der Überprüfung.

Die Bestätigung der Löschung per E-mail ist kostenlos. Wenn der Antragsteller eine formelle schriftliche Bestätigung verlangt, wird diese zu einem Kostenersatz (von dzt. EUR 25,- zuzügl. MWSt.) ausgestellt und per eingeschriebenem Brief versandt. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt entweder im Voraus oder per Nachnahme (mit Zusatzgebühr laut Posttarif), da auch die Kontierungsdaten des Antragstellers nach der Löschung nicht mehr verfügbar sind. Ein darüber hinaus gehender Schriftverkehr ist nicht vorgesehen.

Unabhängig vom Datenschutz verbleiben sämtliche Rechte am geistigen Eigentum der von uns erstellten Planungs- und Werkunterlagen auch über die Löschung hinaus unberührt, sodass die Bestimmungen des UrhG weiterhin Anwendung finden.

Abschließend möchten wir darauf verweisen, dass die ggst. Maßnahmen, bei durchaus berechtigter Hinterfragung der Sinnhaftigkeit, keine bürokratische Schikane unsererseits sind, sondern in Entsprechung einer gesetzlichen Verpflichtung auf Grundlage der DSGVO, VO679/2016, Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) umgesetzt werden. Diese Verordnung tritt in Österreich am 25. Mai 2018 als Datenschutzgesetz (DSG 2018) in Kraft.